Warum kann nicht mehr alles verordnet werden?

Liebe Patientin, lieber Patient,

seit vielen Jahren hat der Gesetzgeber versucht, die Ausgaben im Arzneimittelbereich und für ärztliche Leistungen durch Budgetierungen zu begrenzen – und zwar unabhängig von der steigenden Lebenserwartung und dem rasanten medizinischen Fortschritt.

Die ehemalige Gesundheitsministerin Schmidt hat zum 1. Januar 2002 zwar das sog. „Kollektivbudget“ für Arzneimittel abgeschafft, gleichzeitig aber die Kassen und Ärzte gezwungen, durch sog. “Zielvereinbarungen” in jedem Bundesland – und damit auch für Hessen – eine Ausgabenobergrenze für das jeweilige Kalenderjahr festzuschreiben. Stellt sich am Jahresende heraus, dass die Verordnungskosten diese Grenze überschreiten, wird für ärztliche Leistungen weniger Geld zur Verfügung gestellt.

Um diese Ziele zu erreichen, wird künftig jeder einzelne Arzt zur Kasse gebeten, wenn er sein individuelles Arznei-Budget überschreitet. Dieses Budget für die Arztpraxis errechnet sich aus der Zahl der Patienten multipliziert mit einem Euro-Wert.

Noch mehr als bisher sind wir gezwungen, die Verordnung sog. “umstrittener” Arzneimittel, also solcher mit pharmakologisch zweifelhaftem Nutzen (z. B. bestimmte Salben), zu unterlassen.

Wir werden – wie bisher auch – trotz des gesetzlich verordneten Spardiktats alles unternehmen, um Ihnen die aus medizinischer Sicht notwendigen Arzneimittel zu verordnen. Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass einiges, was bislang verordnet werden konnte, in Zukunft aus der Verordnungsfähigkeit herausfallen kann!

Wenn ihre Kasse die Auskunft geben sollte, dass alles, was der Arzt verordnet, auch von ihr bezahlt würde, stimmt dies nicht. Denn: jeder Arzt hat ein individuelles Budget für seine Praxis. Die Kassen zahlen nur bis zum vereinbarten Budget!